aktualisierte Hinweise zur Pandemie-Bekämpfung: Die Veranstaltung findet unter Einhaltung der aktuell gültigen Corona-Verordnung statt. Der Zugang ist nach den 2G-Regeln (Genesen, Geimpft) zulässig und wird bei Eintritt in das Gebäude kontrolliert. Bitte halten sie die notwendigen Dokumente und Nachweise bereit. Alle Personen die keinen Nachweis erbringen können, sollen sich bitte im Vorfeld bei den Vorsitzenden melden. Es wird gebeten, bis zur Einnahme des Sitzplatzes eine Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Während der Veranstaltung gilt keine Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. Eine Kontakterfassung erfolgt über die Teilnehmerliste zur Versammlung.

Werte Vereinsmitglieder

am Donnerstag, dem 25. November 2021, findet unsere diesjährige Mitgliederversammlung (für die Geschäftsjahre 2019 und 2020) statt, zu der wir hiermit recht herzlich einladen. Die Versammlung beginnt um 19.00 Uhr und wird im Forum Windhagen, Reinhard-Wirtgen-Str. in Windhagen durchgeführt.

Tagesordnung:

1.         Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

2.         Totengedenken

3.         Wahl des Protokollführers

4.         Berichte des Geschäftsführers, des Kassierers, der Kassenprüfer, der Abteilungsleiterin Breitensport, des Abteilungsleiters Fußball und des Abteilungsleiters Tischtennis

5.         Entlastung des Vorstands

6.         Wahl des Wahlleiters/der Wahlleiterin

7.         Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer

8.         Mitgliedsbeiträge

9.         Satzungsänderungen zu folgenden Paragraphen:

                – §1 (6) Neuformulierung Aufwandsentschädigung für Vorstände

– §4 Pflicht der Datenmeldung

– §6 Der Mitgliedsbeitrag wird von der Generalversammlung festgelegt

                – §7 Mitglieder ab 18 Jahren können in den Vorstand gewählt werden (bisher 21 Jahre)

                – §8 Protokollunterzeichnung durch den Versammlungsleiter

                – §11 streichen, wegen Doppelregelung, Regelung über §10 außerordentliche Versammlung

                – §12 Vorstand in geschäftsführenden und erweiterten Vorstand unterteilen

                – §16 Einführung und Verweis auf eine Finanzordnung

                – §17 Spezifikation Definition auf Vorstandsmitglieder

Eine Einsichtnahme der aktuellen Satzung inkl. der Änderungsvorschläge ist bei dem 1. Vorsitzenden Daniel Wichmann oder 2. Vorsitzenden Carsten Schellberg möglich.

10.       Vorliegende Anträge

11.       Verschiedenes

Anträge zur Mitgliederversammlung sind bis spätestens Freitag, den 12.11.2021 dem 1. Vorsitzenden, Herrn Daniel Wichmann, Taubenweg 3 in 53578 Windhagen, vorzulegen.

Bemerkung:

Gemäß der gültigen Satzung erfolgt die Einladung zur Mitgliederversammlung ausschließlich durch Veröffentlichung in den Vereinsaushangkästen und im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Asbach.

Mit sportlichen Grüßen

Hans-Joachim Bruns                           Daniel Wichmann

Geschäftsführer                                     1.Vorsitzender